| |||
Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt hat eine neue Verordnung über die Nationalparkregion Sächsische Schweiz erlassen. Mit dieser Rechtsänderung ist eine Einschränkung der Begehungsrechte verbunden. Es werden gesperrte Wege nicht mehr als gesperrt gekennzeichnet, sondern automatisch geperrt, anderseits erlaubte Wege nicht mehr automatisch erlaubt, sondern per Beschilderung als begehbar gekennzeichnet. Dadurch wird ein großer Teil der traditionellen Wanderwege im Kerngebiet des Nationalparks nicht mehr zugängig sein. Wir bitten jeden Besucher nur einmal abzustimmen! Danke. | |||
| |||
|