Kerngebiete im Nationalpark Sächsische Schweiz


Kerngebiete im Nationalpark Sächsische Schweiz
Mit freundlicher Genehmigung © Kartographischer Verlag Rolf Böhm  


Wie die Naturschutzgebiete immer größer werden ...

Bis in die 1960er Jahre konnte man in der Hinteren Sächsischen Schweiz Noch überall wandern und klettern, und die Schlüchte waren bei den Einheimischen ein begehrtes Pilz- und Heidelbeersammelgebiet.

1961 wurde das relativ kleine Naturschutzgebiet "Großer Winterberg" geschaffen.

1966 Es wurde zum NSG "Großer Winterberg und Zschand" erweitert.

Jetzt wurde die Zeughausstraße gesperrt und das Stasi-Ferienheim Zeughaus errichtet.

Die Pilz- und Beerensucher sahen ein, aus Naturschutzgründen hier nicht mehr zu sammeln, für die Wanderer und Bergsteiger bedeutete es nur wenig Einschränkung, denn es durfte zwar nicht mehr quer durch den Wald gewandert werden, aber alle Wege und Pfade waren noch erlaubt.

1979 wurde das Totalreservat "Böses Horn" geschaffen. Alle Wege und Klettergipfel in diesem Gebiet wurden gesperrt. Das war einzusehen, denn hier brütete, so hieß es, der Uhu.

1981 Der Thorwaldwand-Gratweg wurde aus Naturschutzgründen gesperrt. Es war ja nur ein einzelner Weg und es gab genug andere Wege zum Wandern. So bedeutete dies keine wesentliche Einschränkung und war hinnehmbar.

1983 Eine Verhaltensordnung für das LSG Sächsische Schweiz wird erlassen. Nunmehr war es in Naturschutzgebieten nicht mehr erlaubt, auf allen Wegen zu wandern, sondern nur noch auf sogenannten "ausgewiesenen" Wegen. Das war einzusehen, denn die meisten Wege und Schlüchte waren ausgeschildert und in der offiziellen DDR-Wanderkarte eingetragen. Es bedeutete also nur eine geringe Einschränkung, die die Naturfreunde gern akzeptierten.

1986 wurde das Naturschutzgebiet "Großer Winterberg und Zschand" um drei Teilgebiete erweitert, nämlich an den Poblätzschwänden, an den Pechofenhörnern und am Raumberg. Es waren ja nur relativ kleine Erweiterungen, die nicht weiter ins Gewicht fielen. So waren diese von den Wanderern und Naturfreunden leicht zu akzeptieren.

Ab etwa 1988 (also schon vor der Nationalparkgründung) wurden viele der Schlüchte-Wegweiser entfernt. Sie würden nur wegen des Wartungsaufwandes nicht mehr erneuert, hieß es, eine Sperrung sie damit selbstverständlich nicht verbunden.

1990 erschien eine geänderte DDR-Wanderkarte. Es tauchten zwei weitere Totalreservate "Auerhahnstein" und "Weberschlüchte" innerhalb des NSG auf. Auch waren viele kleine Wege verschwunden.

Ebenfalls 1990 kam es zur Nationalparkgründung. Ein erhöhter Stellenwert des Naturschutzes wurde natürlich auch von den Wanderern und Bergsteigern begrüsst. Im Rahmen der Nationalparkgründung wurden die alten NSG allmählich in die Kernzone überführt. Die alte LSG-Verhaltensordnung wurde teilweise in die Nationalparkordnung übernommen. Der Passus, dass Wandern nur aus "ausgewiesenen Wegen" erlaubt sei, blieb erhalten.

1991 tauchten kurzzeitig Schilder "Wissenschftliche Versuchsfläche" am Gratweg auf. In den Weberschlüchten, Hüllen- und Pechschlüchten wurden Schilder "Kein Wanderweg" angebracht. Offenbar war nunmehr vorgesehen, viele der bisher "ausgewiesenen Wege" in nicht mehr ausgewiesene Wege zu überführen und damit zu sperren. Nun, gewisse Einschränkungen waren ja seitens des Wanderers zu akzeptieren.

1995 Die Kernzone wird vollständig markiert.

1997 Viele der Wasserdurchlässe werden an den Schlüchten abgebaut und die Wege mit Bäumen verhauen.

1998 wurde von der Nationalparkverwaltung bekanntgegeben, dass es zu umständlich wäre, alle verbotenen Wege extra mit Schildern zu versehen. Vielmehr sollten in der Kernzone anstelle von Verbotsschildern, die das Wandern verbieten, Gebotsschilder aufgestellt werden, welche das Wandern erlauben. Die verbotenen Wege wären dann automatisch alle Wege, an denen nicht extra dransteht, dass dort das Wandern erlaubt ist. Dies war einzusehen, denn wenn alle Verbotsschilder abmontiert würden und an alle erlaubten Wege ein Gebotsschild drankäme, ändert sich ja nichts.

Ebenfalls 1998 wurde eine Wegekonzeption der Nationalparkverwaltung vorgelegt, die (vom Klettern abgesehen) das Wandern nur noch auf markierten Wanderwegen erlaubt und es wurde ein sog. "gekennzeichneter Weg" eingeführt.

Im Rahmen der folgenden Diskussion mit dem Sächsischen Bergsteigerbund wurde der ursprüngliche Vorschlag etwas abgemildert.

2002 kam es zu einer geringfügigen Erweiterung der Kernzone in Richtung des Kleinen Zschandes. Von der Fläche tatsächlich nur eine relativ kleine Erweiterung, von der Wandereinschränkung doch recht erheblich: Försterloch, Schusterloch, Hintergründel wurden zu verbotenen Wegen.

2003 legte die Nationalparkverwaltung im Zusammenhang mit der Auslegung der Nationalparkverordnung eine neue Karte vor. Es soll wieder einmal ein Stück Kernzone mehr geben. Diesmal im Gebiet des Kleinen Winterberges. Eine unbedeutende Marginalie. Für den Wanderer kaum mit Einschränkungen verbunden und überdies gewiss aus Naturschutzgründen leicht zu akzeptieren ...


Siehe auch: >>> NSG-Grenzen im Kleinen Zschand

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