Amtliche Boofenliste der
  Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz
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Wie sollte mit der Boofenliste verfahren werden ?

PRO:
Boofenorte sollten der mündlichen Weitergabe vorbehalten bleiben und grundsätzlich nicht in Boofenlisten verzeichnet, geschweige denn veröffentlicht werden. Weder innerhalb noch ausserhalb der Nationalparkverwaltung.
KONTRA:
Nun gibt es aber eine offizielle Liste der Nationalparkverwaltung, die in der Tagespresse (Dresdner Neueste Nachrichten vom 15.11.2002) bereits veröffentlicht wurde. Das lässt sich nicht aufhalten. Wenn nun schon Boofenlisten in der Zeitung stehen, dann gehören sie vielleicht auch auf Internetseiten.
Die Meinung des KV-Fernblick:
Wir lassen unsere Seitenbesucher entscheiden und haben die offizielle Boofenliste der NPV auf unsere Seite gestellt und sie mit 100 Leben ausgestattet. Jeder Hinzufügen-Klick gibt ihr ein neues Leben. Jeder Entfernen-Klick nimmt ihr ein Leben. Wenn die 100 Leben verbraucht sind, wird die Liste auf unserem Server gelöscht.
Es haben insgesamt 188 Teilnehmer abgestimmt.
Die Boofenliste hat 0 Leben!

Die BOOFENLISTE wurde deaktiviert!
Es haben 144 Teilnehmer gegen und 44 Besucher für die Liste gestimmt.
Wir schliessen uns dem Ergebnis der Abstimmung an und haben unsere Boofenliste auf dem Server gelöscht. Deshalb gibt es leider keine Boofenliste mehr auf der KV-Homepage. Auch nicht die der NLP-Verwaltung. Boofenorte sollten eben nur mündlich überliefert werden, sie sind auch auf keinen Karten verzeichnet und das ist vielleicht ganz gut so.

Um aber dennoch unseren Besuchern die Möglichkeit zu geben, sich an der Kontroverse zu diesem Thema zu beteiligen, haben wir eine Webumfrage dazu eingerichtet.   zum Votum >>>

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